Immotipp:
Nur einmal bezahlen
Die Fleischmann Immobilien AG rät, dass man die allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Maklern gut studiere. Es sei, so Geschäftsinhaber Werner Fleischmann,
wichtig, dass man Kenntnisse von den Schweizer Usanzen habe, wobei er ein pikantes
Detail ausdrücklich erwähnt: «In der Schweiz bezahlt derjenige das Honorar,
welcher den Auftrag gibt – meistens der Verkäufer.
Es wird nun von ausländischen Mitbewerbern versucht, auch noch eine
Käufercourtage zu verlangen. Diese doppelte Abschöpfung ist weder nötig, noch
würde ich sie als Käufer bezahlen!» Auch verweist er auf eine andere Unsitte: «Gerne
wird dem Eigentümer suggeriert, sein Haus sei mehr wert und man habe solvente Kunden.
Wenn dies stimmt, so ist der Vermittler durch den Käufer zu vertreten und muss
auch von diesem die Provision haben. Ein solches Geschäftsgebaren lehnen ich sowie
meine Kollegen im Berufsverband der Schweizerischen Maklerkammer klar ab!»
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