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30.06.2020

Fachanwalts-Tipp: Ordner für «ewige Dokumente»

«Es ist sinnvoll, einen Ordner für ‹ewige Dokumente› anzulegen», sagt der im Erb- und Familienrecht tätige Rechtsanwalt Hans Munz. Er habe schon oft erlebt, dass fehlende Belege ein Verfahren unnötig verkomplizieren. Als wichtig erachtet er etwa folgende Dokumente – seien sie ausgedruckt oder elektronisch vorhanden: Darlehensverträge mit den Eltern, Zinsvereinbarungen und Rückzahlungen privater Darlehen, Schenkungen oder Erbvorbezüge mit Nennung des Verwendungszwecks, Scheidungsurteile, weil man sie beispielsweise für die AHV-Berechtigung braucht. Ein Erbvorbezug brauche im Übrigen keine notarielle Beurkundung, sofern es sich nicht um ein Grundstückgeschäft handelt.

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