2 Kommentare
Doris Meier, Fleischmann Immobilien AGvor 3 Jahren
Grundstücksgewinnsteuer
Sehr geehrte Frau Möckli
Danke für Ihre Anfrage. Die Veranlagung wird durch den Kanton Thurgau vorgenommen, da dort die Liegenschaft verkauft wurde. Sie können aber bereits den Kaufvertrag für Ihre neue Liegenschaft in Schaffhausen dort einreichen und so die Ersatzinvestition geltend machen. Den Umbau hingegen machen Sie in der Regel bei der ordentlichen Steuerveranlagung geltend, es sei denn Sie haben bereits eine abgeschlossene Abrechnung. Sie können ich gerne telefonisch kontaktieren, dann können wir die Details nochmals persönlich besprechen.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.
Freundliche Grüsse
Doris Meier
Fleischmann Immobilien AG
Ines Möcklivor 3 Jahren
Frau
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gerne hätte ich eine Auskunft betr. Grundstücksgewinnsteuer Aufschiebung.
Ich habe mein Haus in Schlatt TG verkauft, kaufe zugleich ein neues Haus in Schaffhausen, das ich noch renovieren werde.
Nun zu meinen Fragen: in welchem Kanton bezahle ich wenn überhaupt die Grundstücksgewinnsteuer oder in welchem Kanton muss ich die Aufschiebung beantragen?
Und welcher entgültige Kaufpreis ist massgebend beim Erwerb vom neuen Kaufobjekt? Inkl. Renovationskosten oder der ursprüngliche Kaufpreis?
Vielen Dank für Ihre baldige Antwort, so verbleibe ich
mut freundlichen Grüssen
Ines Möckli
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