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Immo-Rat: Grundstückgewinnsteuer, aufgepasst!
03.06.2022

Immo-Rat: Grundstückgewinnsteuer, aufgepasst!

Die Grundstückgewinnsteuer und der administrative Aufwand bei einem Verkauf werden von vielen Wohneigentümern unterschätzt. Guter Rat ist teuer. Deshalb ist auch dieser Service bei Fleischmann Immobilien im Honorar enthalten.

Die Grundstückgewinnsteuer wird auf dem Gewinn erhoben, der aus dem Verkauf einer Immobilie resultiert. Bezahlt wird sie vom Verkäufer. Die Grundstückgewinnsteuer kann je nach Haltezeit sehr hoch sein. Zu unserem umfassenden Service gehört auch fachliche Abklärungen zur Grundstückgewinnsteuer:

  • Fragen rund um Ersatzbeschaffung
  • Ausfüllung des Formulars
  • Ermittlung des Grundstückgewinns
  • Koordination und allenfalls Abklärungen mit der Steuerverwaltung

Wichtig ist überdies, dass das Grundbuchamt umfassend dokumentiert ist. Wir stellen folgende Dokumente zusammen, um mit den Vertragsparteien einen Termin zur Vertragsunterzeichnung auf dem Grundbuchamt zu vereinbaren:

  • Akten und Belege
  • Vollmachten
  • Zahlungsversprechen der Bank

All dies ist aufwendig und ist neben allen anderen Dienstleistungen in unserem Erfolgshonorar enthalten. Deshalb dieser Rat: Wer mit einem Makler einen Vertrag abschliesst oder selber eine Liegenschaft verkaufen will, tut gut daran zu prüfen, ob auch die Abwicklung der Grundstückgewinnsteuer sowie die Beschaffung aller nötigen Papiere und Bewilligungen im Honorar enthalten sind. Unsere versierten Liegenschaftsexpertinnen und -experten beraten gerne, umfassend und ohne Zusatzkosten.

>> Weitere Informationen: Berechnung der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau

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