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Immo-Rat: Liegenschaften an Enkel weitergeben
06.08.2021 Francine Gaggioli

Immo-Rat: Liegenschaften an Enkel weitergeben

Die Immobilienpreise steigen. Junge Familien auf der Suche nach einem Haus scheitern deshalb oft an der Finanzierung. Kreative Lösungen sind gefragt. Der Immo-Rat: Das Haus oder der Verkaufserlös an die Enkel weitergeben.

Wir beobachten, dass Eigenheime wegen der gestiegenen Lebenserwartung oft erst im hohen Alter abgegeben werden. Die eigenen Kinder haben dann oft schon lange ein eigenes Haus. Deshalb raten wir zu einem neuen Denkansatz: Immobilien an die Enkel abgeben respektive mit dem Verkaufserlös ein Darlehen gewähren. Grundsätzlich ist es ratsam, «mit warmen Händen zu schenken», also zu Lebzeiten.

Weil Immobilienvermittlung mehr als reiner Verkauf ist, enthält unser Erfolgshonorar auch die Unterstützung für kreative Lösungen im Zusammenhang mit familieninternen Handänderungen, namentlich:

  • Ermittlung Marktpreis von Immobilien 
  • Koordination und allenfalls Empfehlung Anwalt oder Notariat zur Klärung der Erbfolge und der frei verfügbaren Quote mit den Pflichtanteilen
  • Festhypotheken: Alternativen zur Strafzahlung suchen

Diese Komplexität werde oft unterschätzt, wenn man alles selber regeln möchte. Zu beachten ist etwa, dass Enkelkinder formal keine Erben sind. Darlehen sind deshalb die bevorzugte Variante, damit sie ein Haus erwerben können. Oft haben junge Familien das Geld der Grosseltern nötiger als ihre Eltern. Darüber zu reden ist hilfreich, und unser erfahrenes Beratungsteam leistet gerne Unterstützung.

Wir beraten gerne, umfassend und ohne Zusatzkosten – Anruf oder Mail genügt. Mehr über «Erben ohne Scherben»

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