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Immobilienkauf: Bedeutung von Alleineigentum, Miteigentum, Gesamteigentum
Kaufen Sie das Wohnobjekt alleine? Oder zusammen mit Ihrem Lebenspartner? Spätestens bei der Ausarbeitung des Kaufvertrag müssen Sie angeben, ob Sie das Haus alleine oder im Miteigentum kaufen.
Kaufen Sie das Wohnobjekt alleine? Oder zusammen mit Ihrer Ehefrau oder Ihrem Lebenspartner? Spätestens im Kaufvertrag müssen Sie angeben, ob Sie die Immobilie alleine oder im Miteigentum kaufen und zu welchen Anteilen Sie und Ihr Partner daran beteiligt sind. Diese Angaben werden im Grundbuch vermerkt. Die häufigsten Arten, wie man Wohneigentum erwirbt, sind:
Alleineigentum:
Bei dieser Variante gehört die Immobilie nur einem der Ehepartner. Er haftet auch allein für die Hypothek. Der Alleineigentümer/in profitiert von einem allfälligen Gewinn, trägt aber auch das Verlustrisiko. Alleineigentum kann sinnvoll sein, wenn vor allem der eine Partner Kapital einbringt und die finanziellen Lasten trägt. Im Falle einer Scheidung kann der Richter dem Nichteigentümer, der auf die Familienwohnung angewiesen ist, ein befristetes Wohnrecht einräumen.
Miteigentum:
Beim Miteigentum sind beide Partner mit einer klar definierten Quote an der Immobilie beteiligt. Die Quote ist frei wählbar, zum Beispiel 50:50 oder 75:25. Über seinen Anteil kann jeder frei verfügen. Will er den Miteigentumsanteil verkaufen, steht dem anderen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Gewinn, Verlust und Hypothekarschulden werden im Verhältnis der Quoten geteilt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Paare, die sich für Miteigentums entscheiden, sollten konsequenterweise auch die Investitionen, Kosten für Liegenschaftsunterhalt etc. im Verhältnis ihrer Quoten tätigen. In der Praxis wird dies aber oft nicht gemacht.
Gesamteigentum:
Beim Gesamteigentum gehört die Immobilie beiden Ehepartnern zusammen – unabhängig davon, wer wie viel Geld für die Immobilie beisteuert. Gesamteigentum lässt sich nicht ohne weiteres teilen. Das bedeutet, dass die Partner auch nicht über ihre Anteile frei verfügen, sondern nur gemeinsame Entscheide fällen können. Für Hypotheken haftet das Paar solidarisch. Für Mitglieder einer einfachen Gesellschaft empfiehlt es sich einen Gesellschaftsvertrag abzuschliessen. Im Vertrag ist u. a. festzuhalten, wer welchen Betrag einschiesst und wie ein allfälliger Gewinn oder Verlust geteilt würde. Der Vertrag lässt sich jederzeit ändern. Haben die Partner in einem Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart, sind sie automatisch Gesamteigentümer.
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