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Immobilienordner für «ewige Dokumente»
21.09.2020

Immobilienordner für «ewige Dokumente»

Vor kurzem habe ich mich mit Rechtsanwalt Hans Munz zum Thema Immobilienkauf getroffen. Diesbezüglich habe ich einen interessanten Fachanwalts-Tipp erhalten.

Gemäss Rechtsanwalt Hans Munz, der im Erb- und Familienrecht tätigt ist, ist es sinnvoll, einen Ordner für ‹ewige Dokumente› anzulegen. Er habe schon oft erlebt, dass fehlende Belege ein Verfahren unnötig verkomplizieren. Als wichtig erachtet er etwa folgende Dokumente – seien sie ausgedruckt oder elektronisch vorhanden: Darlehensverträge mit den Eltern, Zinsvereinbarungen und Rückzahlungen privater Darlehen, Schenkungen oder Erbvorbezüge mit Nennung des Verwendungszwecks, Scheidungsurteile, weil man sie beispielsweise für die AHV-Berechtigung braucht. Ebenfalls gut zu wissen: Ein Erbvorbezug brauche im Übrigen keine notarielle Beurkundung, sofern es sich nicht um ein Grundstückgeschäft handelt.

Wir überreichen unseren Käufern beim Grundbuchtermin einen Dokumentenordner mit allen wichtigen Unterlagen. Es ist wichtig, dass man auch Belege von wertvermehrenden Aufwendungen sicher aufbewahrt, da diese bei einem allfälligen Verkauf der Liegenschaft bei der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden können.

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