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03.07.2022

Früh regeln und gut vorbeugen

Die Coronakrise habe noch viel deutlicher gemacht, «dass das Leben endlich ist» und dass man sich möglichst früh damit auseinandersetzen sollte, sagt Raphael Herzog, Geschäftsführer von Pro Senectute Thurgau.

Deshalb biete Pro Senectute auch Unterstützung bei Wohnungswechseln, bei der Erarbeitung eines Vorsorgeauftrags oder einer Patientenverfügung. Erbengemeinschaften vermeiden Werner Fleischmann betont, dass es immer einfacher sei, wenn der Rechtsverkehr für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit früh geregelt werde. Es gelte, wenn immer möglich zu vermeiden, dass mit Erbengemeinschaften komplizierte Situationen entstehen.

Aufgepasst bei Ergänzungsleistungen
Raimund Disch, Teamleiter Sozialberatung bei Pro Senectute Thurgau, gibt zu bedenken: «Die Sozialversicherungszentren können Ergänzungsleistungen seit deren Reform von 2021 von Erben zurückfordern.» Man müsse sich bewusst sein, dass selbst weit zurückliegende Schenkungen oder zu günstig verkaufte Liegenschaften zu einem Bumerang werden könnten: «Wenn Häuser unter dem Marktwert an Kinder oder Enkelkinder übertragen werden, entsteht sogenanntes Verzichtsvermögen.» Ironie des Schicksals: Sogar Beschenkte können dann später zur Rückzahlung von Ergänzungsleistungen verpflichtet werden.

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