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10.12.2021

Landwirtschaftliche Liegenschaften: Warum Erbengemeinschaften jetzt verkaufen sollten

Wer einen Bauernhof erwerben will, muss sich in Geduld üben. Denn die Nachfrage ist gross. Indes: Viele Erbengemeinschaften scheuen den Aufwand, ein Haus auf den Markt zu bringen. Dabei wäre dies im heutigen Immobilienmarkt sinnvoller denn je.

«Es gibt hunderte von Erbengemeinschaften im Kanton Thurgau», sagt Andreas Uhlmann, Spezialist für die Vermittlung landwirtschaftlicher Liegenschaften bei Fleischmann Immobilien. Warum aber viele der Liegenschaften im Besitz solcher Erbengemeinschaften nicht auf den Markt kommen, habe mannigfache Gründe. Ein Grund könne sein, dass sich die Mitglieder nicht einig sind, was sie mit dem Erbe machen sollen. Die Problematik liegt laut Uhlmann darin, dass der Verkauf einer Liegenschaft – aber auch andere Entscheide von Erbengemeinschaften – Einstimmigkeit verlangen. Die Frage stelle sich: «Geld oder Land?» Und oft sei die Antwort einfach: «Geld lässt sich besser teilen als Land oder Wohneigentum», sagt Uhlmann. Er kenne aber auch Familien, die den Boden ganz einfach in den eigenen Reihen behalten wollen.

Preise steigen
Der Liegenschaftsexperte gibt gleichzeitig zu bedenken, dass der Markt für Verkäuferinnen und Verkäufer schon lange nicht mehr so gut gewesen sei wie gegenwärtig: «Die Nachfrage ist gross, die Preise steigen. Aber ewig kann das nicht so weitergehen.» Im Moment rechnet Uhlmann jedoch damit, dass die Preise «noch ein Weilchen stabil bleiben dürften». Wenn aber die Preise wieder sinken, nütze die «Notration an Land» eher weniger. Und noch etwas gibt er zu bedenken: Je länger eine Erbengemeinschaft bestehe, desto schwieriger werde es, weil dann die Mitgliederzahl meist ansteige. Schliesslich betont er: «Erbengemeinschaften sind vom Gesetzgeber eigentlich als Übergangslösung vorgesehen. Es macht also keinen Sinn, ein solches Konstrukt über Jahrzehnte oder Generationen aufrechtzuerhalten. Deshalb rate ich jetzt dringend zu Bereinigungen, die sich finanziell positiv auswirken können.»

Vorausdenken ist sinnvoll
Wer landwirtschaftliche Liegenschaften besitze und auch noch aktiv bewirtschafte, sei im Übrigen gut beraten, langfristig vorauszudenken. Denn wenn ein Betrieb aufgelöst wird, muss er spätestens beim Verkauf vom Geschäfts- in das Privatvermögen überführt werden. «Das kann auch Erbengemeinschaften betreffen.» Als Treuhand- und Liegenschaftsfachmann weiss Uhlmann, dass damit steuerliche Belastungen anfallen können, «die beträchtlich sind. Die Optimierungsmöglichkeiten sollte man möglichst noch als aktive Bauernfamilie oder beim Beginn eines Pachtverhältnisses angehen.» Hofaufgaben und -übergaben würden sowieso am besten frühzeitig geplant. Die ersten Gedanken sollte man sich im Zusammenhang mit der Vorsorgeplanung ungefähr im Alter von 50 Jahren  machen, rät Uhlmann. Es gehe auch darum, die Steuerprogression zu optimieren.

    Liegenschaftsexperte Andreas Uhlmann und seine Kinder.
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