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Unterschrieben. Und jetzt?

Die Eigentümerschaft hat sich für eine Käuferschaft entschieden. Verständlicherweise denken viele, dass der Verkaufsprozess damit vollständig abgeschlossen sei. Tatsächlich beginnt jetzt erst die letzte Phase, die gut zwei Monate dauern kann.

Wir erstellen zuerst einen Reservationsvertrag, der bereits alle Details des späteren Kaufvertrags enthält: Übergabetermin, Anzahlung, Inventar und Zustand der Liegenschaft. So sind sich beide Parteien auch schriftlich einig, bevor der offizielle Vertrag vorliegt. Gleichzeitig bestellen wir den Kaufvertrag beim Grundbuchamt, dessen Ausarbeitung Zeit braucht.

Parallel dazu klären wir mit der Verkäuferschaft die Grundstückgewinnsteuer und die Ablösung der Hypothek. Die Käuferschaft regelt die Finanzierung mit der Bank. Auf Wunsch stellen wir der Bankberatung die nötigen Unterlagen direkt zu.

Im Kanton Thurgau gilt: Ohne vollständige Unterlagen gibt es keinen Beurkundungstermin. Am Termin selbst fehlt so nur noch die Unterschrift. Fragen zu Inventar oder Übergabe klären wir deshalb vorher.

Unsere Begleitung endet nicht mit der Unterschrift. Sie geht bis zur Schlüsselübergabe und manchmal darüber hinaus. Mehr dazu in der neusten Folge von «Formel F».