
Was vor dem Termin beim Grundbuchamt geregelt sein muss
Der Zuschlag ist vergeben, doch bis zum Termin beim Grundbuchamt können noch gut zwei Monate vergehen. In dieser Zeit laufen im Hintergrund viele Arbeiten parallel. Wir koordinieren sie, damit am Termin alles vorliegt und niemand mehr verhandeln muss.
Damit beide Seiten in dieser Phase etwas Verbindliches in der Hand haben, stellen wir einen Reservationsvertrag aus, während beim Grundbuchamt der Kaufvertrag ausgearbeitet wird. Dabei geht es um Punkte, die nach Kleinigkeiten klingen: Bleibt die Waschmaschine im Haus oder wird sie mitgenommen? Ist das Haus leer oder teilmöbliert? Wenn solche Fragen nicht sauber festgehalten sind, können sie bis zuletzt für Diskussionen sorgen. Wer sie früh klärt, kann später ruhiger unterschreiben.
Gleichzeitig erstellen wir mit den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen die Grundstückgewinnsteuer und klären die beste Lösung für die Verkäuferschaft ab. Mit der finanzierenden Bank stehen wir im engen Austausch, damit das Zahlungsversprechen reibungslos zustande kommt. Auch Fragen zur bestehenden Hypothek oder zur Pensionskasse sprechen wir frühzeitig an, damit sie den Termin nicht verzögern.
Im Kanton Thurgau vergibt das Grundbuchamt einen Termin erst, wenn die Unterlagen vollständig sind. Bei uns laufen deshalb alle Fäden zusammen: Wir koordinieren die Beteiligten und behalten den Überblick, bis alles vorliegt.
Unsere Arbeit endet erst mit der Übergabe des Hauses, nicht mit der Unterschrift beim Grundbuchamt. Wir denken an das Ablesen der Zähler, an Abmeldungen und die Adressmeldung und informieren auf Wunsch die Nachbarschaft. Auch danach sind wir für beide Parteien da, wenn Fragen auftauchen.
