Checkliste

Checkliste Käufer

Tipps für den Kauf von Wohneigentum

Ob Sie nun das erste Mal Wohneigentum erwerben oder nicht. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich einen
Kauf gut überlegen. Folgende Punkte können Ihnen dabei helfen.

Ihre Bedürfnisse

Schreiben Sie zuerst auf, welche Bedürfnisse Sie haben: Anzahl Zimmer, Grösse, Lage/Region.

Ihr Vermittler
Ihr geprüfter Liegenschaftsexperte

Makler ist nicht gleich Makler. Setzen Sie auf einen von der Schweizerischen Maklerkammer geprüften Liegenschaftsexperten, der über lokale Marktkenntnisse und -kompetenz, ein gutes Netzwerk und einen tadellosen Ruf verfügt. Vergewissern Sie sich, dass der Makler auch von A bis Z ein «Vertrauens-Paket» bietet.

 

Fleischmann Immobilien ist Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer.

Ihre Finanzen

Überlegen Sie sich, was Sie sich leisten können. Beachten Sie diese groben Faustregeln: Sie benötigen 20 Prozent Eigenkapital, davon mindestens 10 Prozent «hartes» bzw. «echtes» Eigenkapital, also selber Erspartes. Sie können auch Gelder aus der Pensionskasse und Ihrer 3. Säule einsetzen. Für Ferienwohnungen sind die Anforderungen bedeutend strenger: Rechnen Sie mit einer Bandbreite zwischen 40 und 60 Prozent Eigenkapital und sind Sie sich bewusst, dass Sie keine Gelder aus der Pensionskasse oder Ihrer 3. Säule verwenden dürfen.

 

Bevor Sie mit der Liegenschaftssuche beginnen, besprechen Sie mit Ihrem Bankberater Ihre Preisspanne für den Erwerb einer Immobilie.

Kosten eines Immobilienkaufs

In der Regel bezahlt der Eigentümer der Liegenschaft das Vermittlungshonorar. 

 

Denken Sie daran, dass für die Handänderung bzw. den Eintrag im Grundbuch Gebühren anfallen, die vom Käufer und Verkäufer in der Regel hälftig bezahlt werden. Im Kanton Thurgau betragen die Handänderungskosten und Gebühren 1.5 % des Verkaufspreises. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren detaillierten Merkblättern zur Handänderungssteuer.

Der Zeitfaktor

Die Suche nach einer Liegenschaft kann je nach Ihren Bedürfnissen und dem Angebot auf dem Immobilienmarkt zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten dauern. Gerne informieren wir Sie aufgrund Ihrer Bedürfnisse, mit welcher Zeitspanne Sie ungefähr rechnen können. Bedenken Sie, dass es auch einige Zeit braucht, wenn Sie sich mit dem Verkäufer einig geworden sind. Für die Vertragserarbeitung, das Zahlungsversprechen und die weiteren finanziellen Abklärungen sowie die Terminvereinbarung mit dem Grundbuchamt und dem Grundbucheintrag, sollten Sie in der Regel mit vier Wochen rechnen.