Checkliste

Checkliste Verkäufer

Tipps vor dem Verkauf einer Liegenschaft

Sie wollen eine Liegenschaft verkaufen? Nehmen Sie sich genügend Zeit und überlegen Sie sich, ob Sie wirklich den ganzen komplexen Prozess mir rund 250 Einzelschritten selber bewältigen können.
Nachfolgend geben wir Ihnen einige Tipps, die es Ihnen erleichtern, einen Entscheid zu fällen und die Angebote von Immobilienmaklern zu beurteilen.

Ihr Vermittler
Tipps vor dem Verkauf einer Liegenschaft

Makler ist nicht gleich Makler. Setzen Sie auf einen von der Schweizerischen Maklerkammer geprüften Liegenschaftsexperten, der über lokale Marktkenntnisse, ein gutes Netzwerk, einen tadellosen Ruf und über die Kompetenz, einen realistischen und fairen Preis festzulegen, verfügt. Vergewissern Sie sich, dass der Makler auch von A bis Z ein «Vertrauens-Paket» bietet.

 

Fleischmann Immobilien ist Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer.

Preiseinschätzung

Fordern Sie eine realistische Einschätzung des Verkaufspreises. Lassen Sie sich schriftlich eine Offerte und Preisschätzung geben. Nicht Sie werden den Preis bestimmen, sondern der Markt und die Käufer. Lassen Sie sich nicht von zu hohen Maklerversprechen blenden. 

Vorgehen und Verkaufsprozess

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen und diskreten Termin mit einem unserer erfahrenen Liegenschaftsexperten. Lassen Sie sich genau erklären, wie er beim Verkauf vorzugehen gedenkt und was Sie von ihm erwarten können.

 

Verschaffen Sie sich einen Überblick, wie der Verkaufsprozess bei Fleischmann Immobilien abläuft und auf welchen Service Sie zählen dürfen. 

Kosten einer Immobilienvermittlung

Erkundigen Sie sich detailliert nach der Art der Entschädigung. Sie sollten nicht den günstigsten, sondern den Vermittler mit den meisten Marktkenntnissen und – erfahrungen sowie dem besten Leistungsangebot beauftragen.

Gebühren und Steuern

Denken Sie daran, dass für die Handänderung bzw. den Eintrag im Grundbuch Gebühren und Steuern anfallen, die von Käufer und Verkäufer in der Regel hälftig bezahlt werden. Im Kanton Thurgau betragen die Handänderungskosten 1.5% des Verkaufspreises. 

 

Ebenfalls fällt bei einem Verkauf die Grundstückgewinnsteuer an. Diese hat der Verkäufer beim Grundbucheintrag via Grundbuchamt sicherzustellen.

Liegenschaftsübergabe

Die Liegenschaft wurde erfolgreich verkauft und wird in Kürze übergeben. Es gibt einiges zu beachten um die Übergabe reibungslos abzuwickeln.