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Hauskauf - Tipp vom Rechtsanwalt
Wer heiratet und ein Haus kauft, sollte zwar nicht an Scheidung denken, aber doch für Eventualitäten vorsorgen, sagt Rechtsanwalt Felix Müller.
Eigengüter festhalten und gut planen
Wer heiratet und ein Haus kauft, sollte zwar nicht an Scheidung denken, aber doch für Eventualitäten vorsorgen, sagt Rechtsanwalt Felix Müller. «Vor der Heirat sollte man die bestehenden Eigengüter von Mann und Frau festhalten. Gerade wenn ein Haus vorhanden ist, ist es sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschliessen.»
Wenn es um Immobilien geht, seien klare vertragliche Regelungen zentral, denn Liegenschaften seien in aller Regel neben dem Pensionskassenvermögen das mit Abstand grösste Aktivum von Herr und Frau Schweizer. Regelungsbedarf bestehe insbesondere, wenn ein Ehepartner von seinen Eltern ein Haus abkauft oder wenn Eltern einem Ehepartner für den Kauf eines Hauses Geld geben. Dann müsse beispielsweise klar geregelt werden, ob dieses Geld beiden Ehepartnern oder nur einem Ehepartner geschenkt wurde. Eltern, welche ihr Kind unterstützen, müssen sich auch überlegen, ob sie damit nicht eines ihrer Kinder übermässig begünstigen, was dann bei einem späteren Erbfall zu Streitereien führen könnte. Rechtsanwalt Felix Müller und wir empfiehlen: «Häufig ist es am einfachsten, wenn die Eltern ihre Kinder mit einem verzinslichen Darlehen unterstützen. Dies vereinfacht die Situation bei einer allfälligen Trennung, aber auch bei der Teilung des Nachlasses der Eltern.»
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